INS AUGE GEGANGEN

Was sind eigentlich so richtig gefährliche Sportarten? Rugby, Bungee springen, Boxen, Bergsteigen, Fallschirmspringen, Tauchen und Motorcross zählen auf jeden Fall dazu.

Fussball, Tennis, Skifahren, Radfahren, Laufen, Schwimmen und Tanzen gehört zum "normalen" Volkssport. Aber auch dabei kann so einiges passieren.

MINIGOLF? Jetzt mal ernsthaft. Was soll denn bitte beim Minigolf schon passieren?

Nor­malerweise eher nicht so viel. Aber es läuft halt nicht immer alles normal!

Neulich telefonierte ich mit einem Kollegen. Im Gespräch erzählte er mir, dass er gerade so viel Arbeit hat, die er aufholen muss, da er ja fast 4 Wochen ausgefallen ist. Auf meine Nachfrage, was denn passiert ist, erzählte er dann seine Unfallgeschichte.

Er war mit seiner Tochter Minigolf spielen gegangen. Das hatte er Ihr schon lange versprochen und wollte das jetzt unbedingt noch vor dem Winter einlösen. Als er mit seiner Tochter zum nächsten Spielfeld ging, achtete er leider nicht genau auf die dort noch spielende Person. Der Spieler stand mit dem Rücken zu Ihm, so dass er meinen Kollegen nicht gesehen hat. Als er dann zum Schlag ausholte, traf er meinen Kollegen mit dem Golfschläger mit voller Wucht in sein linkes Auge.

Ich kenne zwar nicht die genaue Diagnose, aber das Auge war insoweit verletzt, dass er fast 2 Wochen im Krankenhaus war und danach nochmal 2 Wochen krankgeschrieben zuhause. Zum Zeitpunkt des Telefonats bestanden immer noch Sehstörungen und es war noch nicht absehbar, ob das Auge dauerhaft geschädigt ist.

Da er selbst Versicherungsvetreter ist, braucht man sich um seinen Versicherungsschutz eher keine Gedanken machen. Kranken­ver­si­che­rung, Berufs­unfähig­keitsversicherung und eine Unfall­ver­si­che­rung sollten bestehen. Welche Leistungen können in so einem Fall alles anfallen? Die Kranken­ver­si­che­rung zahlt den stationären Krankenhausaufenthalt und die anfallenden Behandlungskosten. Die Berufs­unfähig­keitsrente zahlt für den Fall der Berufs­unfähig­keit (hoffentlich kommt es nicht so weit) eine monatliche Rente und die Unfall­ver­si­che­rung zahlt eine Invaliditätsleistung (als Einmalzahlung und eventuell als Rente) für bleibende Schäden.

Ich hoffe, dass mein Kollege seine Invaliditätsleistung nicht in Anspruch nehmen muss und dass sein Auge wieder komplett gesund wird. Denn die Gesundheit ist eigentlich unbezahlbar!

Wie bei so vielen Dingen lohnt sich auch bei der privaten Unfall­ver­si­che­rung der genaue Blick. Der oberflächliche Vergleich von Angeboten verschiedener Gesellschaften ist schnell gemacht:

100.000 Euro Invaliditätsgrundsumme mit 500% Progression / Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld jeweils 20 Euro / Bergungskosten 20.000 Euro und Kosmetische Operationen 20.000 Euro kostet bei Gesellschaft A 16,50 Euro und bei Gesellschaft B 21,30 Euro im Monat! Okay, 4,80 Euro im Monat sparen, die Leistungen scheinen gut zu sein - also entscheiden sich Viele dann für das Angebot von Gesellschaft A.

Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wenn Sie den Leistungsunterschieden nicht die nötige Beachtung schenken und die wichtigen nicht von den unwichtigen Leistungsmerkmalen unterscheiden (können), dann verlieren Sie im Schadensfall vielleicht 100.000 Euro oder sogar noch viel mehr! 

Keine Angst! Jetzt folgt kein Exkurs über die Bedingungen der verschiedenen Unfallversicherunngstarife. Ich werde aber anhand einiger weniger Beispiele die Unterschiede sehr deutlich darstellen. Als Beispielzahlen nehmen wir wieder die Invaliditätssumme 100.000 Euro mit einer Progression von 500%.

Da die Progression von entscheidender Bedeutung ist werde ich kurz das Prinzip erklären:

Entsteht nach einem Unfall ein bleibender Schaden von z. B. 10%, bekommt der Geschädigte bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro eine Schadenszahlung von 10.000 Euro (= 10%). Hat man eine Progressionsstaffel von z. B. 500% vereinbart, werden für Schäden, die höher als 25% ausfallen, höhere Leistungen ausbezahlt. Bei einem Invliditätsgrad von z. B. 50% bekäme man schon 100.000 Euro (anstatt 50.000 Euro). Im Höchstfall gibt es 500.000 Euro = die 5-fache Leistung.

Soweit verstanden? Wenn nicht, ist hier nochmal die Kurzversion:

Invaliditätssumme: 100.000 Euro (ohne Progression)

Schadenshöhe 25%:            25.000 Euro Schadensleistung

Schadenshöhe 50%:            50.000 Euro Schadensleistung

Schadenshöhe 100%:         100.000 Euro Schadensleistung

Invaliditätssumme: 100.000 Euro (mit 500% Progression)

Schadenshöhe 25%:            25.000 Euro Schadensleistung

Schadenshöhe 50%:          100.000 Euro Schadensleistung

Schadenshöhe 100%:        500.000 Euro Schadensleistung

Ein ganz entscheidendes Merkmal für die Höhe der Entschädigungszahlung ist die Gliedertaxe. In der Gliedertaxe sind die Schädigungen oder der Verlust von Körperteilen und Organen in Prozentwerten bzw. Invaliditätsgraden festgelegt. Der vollständige Verlust eines Auges ist "normalerweise" ein Invaliditätsgrad von 50%. Der vollständige Verlust eines Daumen ist "normalerweise" ein Invaliditätsgrad von 20%. Ist ein Körperteil oder Organ nur teilweise geschädigt, wird der Invaliditätsgrad natürlich entsprechend angepasst.

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif sind diese "Gliedertaxen" extrem unterschiedlich, so dass es im Schadensfall schnell zu Differenzen von 100.000 Euro und mehr kommen kann. Je höher der Schadensfall, desto höher fällt meistens auch die Differenz aus. Dazu kommt noch, dass auch die Progressionsverläufe (trotz gleicher Progressionsstaffel) höchst unterschiedlich sein können. 

Hier sind einige Beispiele von zwei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Als Beispielsumme dient wieder 100.000 Euro Invaliditätssumme mit 500% Progression:

Körperteil/Organ Gesellschaft A Gesellschaft B Differenz
Zeigefinger 20% = 20.000 Euro 60% = 160.000 Euro 140.000 Euro
Fuß 60% = 180.000 Euro 100% = 500.000 Euro 320.000 Euro
Gehör auf einem Ohr 40% = 70.000 Euro 80% = 300.000 Euro 230.000 Euro
Auge 60% = 180.000 Euro 80% = 300.000 Euro 120.000 Euro

 

Das sind nur 4 Leistungsbeispiele und es ist nur ein Vergleich zweier Tarife. Je nach Gesellschaft und Tarif können die Unterschiede noch viel krasser ausfallen.

Weitere Leistungsunterschiede sind in der Regel auch bei folgenden Merkmalen zu finden:

                                    - Mitwirkungsanteil von Krank­hei­ten

                                    - Kosmetische Operationen (inklusive Zahnersatz)

                                    - Tauchtypische Gesundheitsschäden

                                    - Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen

"Ist ja klar! Wenn Gesellschaft B so viel besser ist, dann sind die Beiträge hier bestimmt auch höher" vermuten Sie jetzt vielleicht.

Könnte sein!

Stellen Sie sich doch mal die Frage, was es Ihnen Wert wäre, im Schadensfall 120.000 Euro oder sogar 320.000 Euro mehr zu bekommen. 5 Euro oder 10 Euro mehr im Monat sind dann nicht mehr so entscheidend.

Viel schöner ist es natürlich, wenn der bessere Versicherungsschutz nicht teurer ist, oder wie in diesem Beispiel sogar fast 10% günstiger ist.

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